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PFAS-Beschränkung in der EU: Was Anwender von PTFE-Filtern wissen sollten

Die EU arbeitet an einer Beschränkung von PFAS, die auch Fluorpolymere wie PTFE erfasst. Der Stand im Oktober 2026 und was Sie jetzt sinnvoll vorbereiten können.

Die Europäische Union bereitet eine Beschränkung der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen vor, kurz PFAS. Sie umfasst nicht einzelne Stoffe, sondern eine Gruppe von mehreren tausend Chemikalien. Für die Filtration ist das relevant, weil zu den PFAS auch Fluorpolymere zählen. Aus ihnen bestehen viele Filtermembranen, etwa aus PTFE.

Dieser Beitrag fasst den Stand vom Oktober 2026 zusammen und zeigt, was Betreiber von Filtrationsanlagen jetzt sinnvoll vorbereiten können. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sind PFAS?

PFAS sind eine große Gruppe von mehreren tausend synthetischen Chemikalien. Sie enthalten Kohlenstoff-Fluor-Bindungen, die zu den stärksten Bindungen der organischen Chemie gehören. Deshalb bauen sie sich in der Umwelt kaum ab, verteilen sich über weite Strecken und reichern sich in Grundwasser, Boden und Lebensmitteln an. So beschreibt es die Europäische Chemikalienagentur ECHA.

Der Beschränkungsvorschlag definiert PFAS als Stoffe mit mindestens einem vollständig fluorierten Methyl- (CF3–) oder Methylen-Kohlenstoffatom (–CF2–). Diese Definition entspricht der der OECD von 2021. Ausdrücklich erfasst sind auch polymere PFAS wie Fluorpolymere, egal ob als Stoff, in Gemischen oder in Erzeugnissen (Zusammenfassung der einreichenden Behörden).

Wo PFAS in der Filtration vorkommen

In der Flüssigfiltration betrifft das vor allem Membranen aus Fluorpolymeren. PTFE (Polytetrafluorethylen) besteht aus –CF2–-Ketten. Auch PVDF (Polyvinylidenfluorid) enthält –CF2–-Gruppen und fällt damit unter die Definition.

Diese Materialien werden aus gutem Grund eingesetzt. In unseren Membranfilterkerzen ist PTFE die Wahl für organische Lösemittel und aggressive Chemie, also dort, wo PES quillt oder versagt. Daneben können Bauteile wie Dichtungen aus Fluorpolymeren bestehen. Der Beschränkungsvorschlag bewertet Dichtungsanwendungen als eigenen Sektor und nennt zum Beispiel Industrieausrüstung mit Fluorpolymeren wie Dichtungen und Rohrleitungen in der Lebensmittelproduktion.

Wo das Verfahren steht

  • 13. Januar 2023: Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden reichen den Vorschlag bei der ECHA ein.
  • 2023: In der öffentlichen Konsultation gehen mehr als 5.600 Kommentare ein.
  • 20. August 2025: Der aktualisierte Vorschlag erscheint. Er bewertet acht zusätzliche Sektoren, darunter Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, technische Textilien und weitere industrielle Verwendungen.
  • 2. und 10. März 2026: Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) beschließt seine abschließende Stellungnahme, der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) seinen Entwurf. Beide unterstützen eine EU-weite Beschränkung mit gezielten Ausnahmen.
  • Bis 25. Mai 2026: Konsultation zum SEAC-Entwurf.
  • Bis Ende 2026: Der SEAC soll seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Danach schlägt die EU-Kommission eine Beschränkung vor, über die der REACH-Ausschuss der Mitgliedstaaten abstimmt.

Wichtig für die Planung: Eine Beschränkung ist noch nicht beschlossen, und es gibt noch kein Datum, ab dem sie gilt.

Welche Optionen diskutiert werden

Die einreichenden Behörden haben drei Varianten bewertet:

  1. Vollständiges Verbot nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Die Behörden halten diese Variante wegen der hohen wirtschaftlichen Folgen für nicht verhältnismäßig.
  2. Verbot mit befristeten Ausnahmen von 6,5 oder 13,5 Jahren für Verwendungen, für die es nachweislich noch keine geeigneten Alternativen gibt.
  3. Weitere Verwendung unter strengen Auflagen, zum Beispiel mit Emissionsgrenzen.

Für Verwendungen mit Ausnahme empfiehlt der RAC begleitende Maßnahmen: standortbezogene PFAS-Managementpläne mit Emissionsüberwachung, Informationen entlang der Lieferkette und die Meldung von Emissionen an die ECHA. Welche Variante am Ende für welche Filteranwendung gilt, entscheiden EU-Kommission und Mitgliedstaaten.

Was Sie jetzt vorbereiten können

  1. Bestandsaufnahme machen. Wo setzen Sie Filter mit PTFE- oder PVDF-Membran ein, und wo Dichtungen aus Fluorpolymeren? Typenschild und Datenblatt geben Auskunft über das Material.
  2. Den Bedarf hinterfragen. Nicht jede Anwendung braucht ein Fluorpolymer. PES-Membranen bei 0,2 µm sind Standard für Wasser und wässrige Lösungen; Nylon eignet sich für die Feinfiltration wässriger und alkoholischer Medien. Für organische Lösemittel und aggressive Chemie bleibt PTFE oft die technisch passende Wahl.
  3. Umstellungen früh planen. In regulierten Prozessen ist ein Materialwechsel keine reine Bestellfrage. Auch bei gleicher Feinheit gibt es keine automatische Freigabe; Paralleltests unter Produktionsbedingungen gehören dazu, die Freigabe bleibt bei Ihnen. Mehr dazu in unserem Leitfaden Sterilfiltration validieren.
  4. Die Entwicklung verfolgen. Die ECHA veröffentlicht alle Schritte auf ihrer PFAS-Themenseite. Die endgültige SEAC-Stellungnahme und der Vorschlag der Kommission sind die nächsten Meilensteine.

Wie adfiltec unterstützt

adfiltec liefert Membranfilterkerzen aus PES, PTFE, Nylon und PVDF. Damit können wir für Ihre Anwendung vergleichen, wo eine fluorpolymerfreie Membran in Frage kommt und wo PTFE technisch weiter nötig ist. Entscheidend sind Medium, pH-Wert, Temperatur und Abscheidegrad.

Schildern Sie uns Ihre Anwendung. Ein Filterspezialist antwortet innerhalb eines Werktags, für Paralleltests stellen wir Muster bereit.

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